Schulbegleitung

Schulbegleitung

Mit Begleitung durch den Schulalltag. Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Teilhabe am sozialen und schulischen Leben. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob man eine Behinderung oder oder einen besonderen Unterstützungsbedarf hat. Die UN-Konvention aus 2008, Art. 24 zur Inklusion unterstreicht dieses Recht auf Teilhabe, das unter anderem durch Schulbegleitung gewährleistet wird.

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, mit einer Behinderung, mit einer drohenden seelischen Behinderung , mit ADS/ ADHS, mit Autismus Spektrums-Störung oder einer weiteren Beeinträchtigung haben die Möglichkeit eine Schulbegleitung zu erhalten. Eine Schulbegleitung kann durch die Eltern beim zuständigen Jugend- und Sozialamt oder bei der Eingliederungshilfe beantragt werden.

Der Verein Lichtblick Neumünster e.V. wird sodann von der zuständigen Behörde beauftragt und wir organisieren eine Schulbegleitung. Diese Begleitung arbeitet in der Schule und unterstützt gemeinsam mit den Lehrkräften und Eltern das Kind um am Schulunterricht teilzuhaben.

Das Ziel der Schulbegleitung ist, dass das Schulkind dem Unterricht folgen und die Aufgaben bewältigen lernt. Zudem unterstützt die Schulbegleitung das Schulkind darin, den Schulalltag zu organisieren, mit Mitschülern klarzukommen und das Selbstvertrauen zu stärken. Kurzum, die Schulbegleitung hilft dabei, dass das Kind Freude an der Schule gewinnt.

Wenn Sie Fragen rund um die Schulbleitung Ihres Kindes haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir helfen gerne weiter.

Kontakt

Eva Fisler
Koordinatorin

0176 63222771
E–Mail